Habe Sie sich schon einmal irgendwo angemeldet, damit Sie ein (scheinbar kostenloses) Internet-Angebot nutzen können? Haben Sie danach eine Rechnung und anschließende Mahnungen erhalten? Nein? Mir ist dies wie vielen anderen tausenden Internet-Benutzern nun passiert. Die Masche ist scheinbar seit langem bekannt und die Machart des Drahtziehers ist immer dieselbe:
- Man muss sich anmelden und die AGB bestätigen, um eines der vielen (scheinbar kostenlosen) Internet-Angebot des dubiosen Anbieters nutzen zu können.
- Die eigentlich wichtige Information, dass das Angebot gebührenpflichtig ist, findet sich unterhalb der Internet-Seite an einer Stelle (im Kleingedruckten), die man u.U. gar nicht zu Gesicht bekommt.
- Nach der Anmeldung erhält man keine weitere unmittelbare Mitteilung darüber, dass man soeben einen Vertrag abgeschlossen hat. Diese Information ist einzig und allein in den AGB versteckt.
- Nach Ablauf einer Kündigungsfrist (die einem ebenfalls nicht direkt mitgeteilt wird, sondern sich in den AGB versteckt), erhält man zunächst eine Rechnung, dann eine Mahnung, dann eine zweite Mahnung, dann ggf. ein Inkassoschreiben, dann ggf. Schreiben von Anwälten.
Man bedenke, dass dies ein vollständiges “Geschäftsmodell” für den Abzocker darstellt – falls auch nur einige “Betroffene” zahlen, ist die Kasse gefüllt, um weitere Leute zu verunsichern und abzumahnen. Da es immer einige Leute gibt, die der Zahlung nachkommen werden, geht die Rechnung leider auf und der Abzocker kann seinem Geschäft weiter nachgehen und dieses ausbauen.
Bei einem genaueren Blick sollte einem dieses Geschäftsmodell jedoch als grenzwertig kriminell auffallen. Enstprechende Urteile des Amtsgerichts München (AZ 161 C 23695/06) und des Amtsgerichts Hamm (AZ 17 C 62/08) belegen, dass man vort Gericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt, allerdings wird es in 99,9999% der Fälle gar nicht soweit kommen, da dann das Geschäftsmodell des Abzockers offiziell als rechtswidrig bestätigt werden würde.
Daher bleibt einem nur, folgende Punkte zu beachten:
- Auf keinen Fall zahlen.
- Unmittelbar der Rechnung per Brief (Einschreiben) widersprechen. Die Verbraucherzentralen bieten hierfür Musterschreiben an.
- Alle Beweismittel sammeln (Screenshots des Internet-Angebots, E-Mails, Briefe).
- Briefe von Anwälten und Inkassofirmen ignorieren.
- Falls es wirklich zu einem *gerichtlichen* Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen.
Damit ist die Sache in 99,9999% der Fälle erledigt. Der dubiose Internet-Anbieter wird in keinem Fall die seine Aktivitäten fortsetzen und einen Prozess anstreben, da er diesen ggf. verlieren würde, das werden auch die Verbraucherzentralen und Anwälte bestätigen.
Ich hoffe, ich konnte ein hiermit beitragen, ein wenig Licht ins Dunkel der dubiosen Internet-Geschäftemacher zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Geschäftsmodell zukünftig nicht noch mehr Nachahmer finden wird bzw. dass das Internet-Dienstleistungsgeschäft durch neuere Rechtssprechnung für den Kunden transparenter und sicherer wird!
Vorsicht! Die Kreativität dieser dubiosen Internetdienstleister kennt keine Grenzen – schon morgen könnte man selbst in eine andere Falle tappen 😉
Hi, Danke für Deinen Beitrag “Grau goes Color » Blog Archive » Die Abzocker-Mafia!”! Schreib weiter so…! Gefällt mir sehr gut!