Archive for the ‘Internet’ Category

Kameraposititionssteuerung via Internet

Friday, December 25th, 2009

Endlich mal wieder ein kleines Projekt, welches viele Dinge der Informatik miteinander verbindet: Servos, Mikrocontroller, USB-Kamera, Mikrocontroller <-> PC-Kommunikation, HTTP-Server, Javascript, AJAX, Python …

wwwspy

Aber jetzt erstmal im Detail:

Wie der Titel schon andeutet, geht es darum, eine USB-Webcam, welche auf zwei Servos montiert wurde via einem Web-Interface fernzusteuern - und natürlich das Bild der Kamera zu übertragen.

Das Projekt ist ähnlich dem Projekt von Tobias Weis - allerdings wird hier Windows und als Skriptsprache Python (statt Linux und PHP) verwendet.

Funktionsweise

Die Servos werden über Pulsweitenmodulation (PWM) vom Mikrocontroller angesteuert, der Mikrocontroller erhält die Steuerbefehle via RS232-Schnittstelle (RS232 through USB).  Ein auf dem PC laufender und in Python geschriebener Web-Server liest regelmäßig Bilder von der USB-Kamera, nimmt Befehle vom Web-Client entgegen (Kamera nach rech/links/oben/unten) und schickt diese Befehle dann an den Mikrocontroller.

Benötigte Hardware

  • Mikrocontroller Atmel ATMEGA8L (ich verwende das myAVR Board MK2 USB von myAVR) - dieses Board enthält den Mikrocontroller sowie einen Programmer zum Übertragen der Software in den Mikrocontroller via USB.
  • 2 handelsübliche Servos (werden im Modellbau eingesetzt und gibt es teilweise recht günstig bei eBay - ansonsten beim Modellbauer, Conrad, …)
  • USB-Webcam (gibt’s überall)
  • Ein Netzteil (5V, ca. 1A) zur Energieversorgung der Servos

Benötigte Software

Schritt 1: Servos montieren und mit Mikrocontroller verbinden

Den ersten Servo auf ein Brett fixieren, den zweiten Servo auf den ersten montieren und die Kamera auf den zweiten Servo befestigen. Dann die Steuerleitungen der Servos mit den Atmel Pins PB1 (OC1A) und PB2 (OC1B) verbinden. Zuletzt die +5V und Masse-Leitung der Servos mit dem externen Netzteil verbinden und die Masse-Leitung des externen Netzteils mit der Masse des Atmels verbinden (siehe auch das Schaltbild von Tobias).

Schritt 2: Mikrocontroller programmieren

Als nächstes wird der Atmel-Mikrocontroller programmiert. Zunächst sicherstellen dass die Fuse Bits des Atmels so eingestellt sind, dass dieser mit dem externen 3.6864 Mhz Quartz arbeitet (wichtig für die RS232 Kommunikation), z.B. mit dem Tool AVROSPII. Dann die Mikrocontroller-Software (avr/test2.c bzw. Projektdatei avr/test2.aps) in den Atmel mit AVR Studio übertragen (Build->Build und danach Tool-AVR Prog). Falls das myAVR-Board nicht gefunden wird, überprüfen ob COM1 oder COM2 für den USB-Treiber (->Gerätemanager) verwendet wird.

Nach erfolgereicher Übertragung der Mikrocontroller-Software kann man die Servos mit der Batch-Datei (avr/term.bat) austesten, welche ein RS232-Terminal startet. Durch Drücken der Tasten 1, 2, 3 oder 4 kann man die Servos steuern (rechts/links/oben/unten).

Schritt 3: Web-Server starten

Die WebCam mit dem PC verbinden. Dann den Web-Server starten (im Verzeichnis control ausführen:  python start.py). Nach ein paar Sekunden läuft der Web-Server dann auf Port 8080. Im Web-Browser gibt man also “http://localhost:8080″ als URL ein und mit ein bisschen Glück sieht man das Web-Interface der Steuerungssoftware.

Download der Software

Die Abzocker-Mafia!

Monday, August 11th, 2008

Habe Sie sich schon einmal irgendwo angemeldet, damit Sie ein (scheinbar kostenloses) Internet-Angebot nutzen können? Haben Sie danach eine Rechnung und anschließende Mahnungen erhalten? Nein? Mir ist dies wie vielen anderen tausenden Internet-Benutzern nun passiert. Die Masche ist scheinbar seit langem bekannt und die Machart des Drahtziehers ist immer dieselbe:

  1. Man muss sich anmelden und die AGB bestätigen, um eines der vielen (scheinbar kostenlosen) Internet-Angebot des dubiosen Anbieters nutzen zu können.
  2. Die eigentlich wichtige Information, dass das Angebot gebührenpflichtig ist, findet sich unterhalb der Internet-Seite an einer Stelle (im Kleingedruckten), die man u.U. gar nicht zu Gesicht bekommt.
  3. Nach der Anmeldung erhält man keine weitere unmittelbare Mitteilung darüber, dass man soeben einen Vertrag abgeschlossen hat. Diese Information ist einzig und allein in den AGB versteckt.
  4. Nach Ablauf einer Kündigungsfrist (die einem ebenfalls nicht direkt mitgeteilt wird, sondern sich in den AGB versteckt), erhält man zunächst eine Rechnung, dann eine Mahnung, dann eine zweite Mahnung, dann ggf. ein Inkassoschreiben, dann ggf. Schreiben von Anwälten.

Man bedenke, dass dies ein vollständiges “Geschäftsmodell” für den Abzocker darstellt - falls auch nur einige “Betroffene” zahlen, ist die Kasse gefüllt, um weitere Leute zu verunsichern und abzumahnen. Da es immer einige Leute gibt, die der Zahlung nachkommen werden, geht die Rechnung leider auf und der Abzocker kann seinem Geschäft weiter nachgehen und dieses ausbauen.

Bei einem genaueren Blick sollte einem dieses Geschäftsmodell jedoch als grenzwertig kriminell auffallen. Enstprechende Urteile des Amtsgerichts München (AZ 161 C 23695/06) und des Amtsgerichts Hamm (AZ 17 C 62/08) belegen, dass man vort Gericht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt, allerdings wird es in 99,9999% der Fälle gar nicht soweit kommen, da dann das Geschäftsmodell des Abzockers offiziell als rechtswidrig bestätigt werden würde.

Daher bleibt einem nur, folgende Punkte zu beachten:

  1. Auf keinen Fall zahlen.
  2. Unmittelbar der Rechnung per Brief (Einschreiben) widersprechen. Die Verbraucherzentralen bieten hierfür Musterschreiben an.
  3. Alle Beweismittel sammeln (Screenshots des Internet-Angebots, E-Mails, Briefe).
  4. Briefe von Anwälten und Inkassofirmen ignorieren.
  5. Falls es wirklich zu einem *gerichtlichen* Mahnbescheid kommt, diesem widersprechen.

Damit ist die Sache in 99,9999% der Fälle erledigt. Der dubiose Internet-Anbieter wird in keinem Fall die seine Aktivitäten fortsetzen und einen Prozess anstreben, da er diesen ggf. verlieren würde, das werden auch die Verbraucherzentralen und Anwälte bestätigen.

Ich hoffe, ich konnte ein hiermit beitragen, ein wenig Licht ins Dunkel der dubiosen Internet-Geschäftemacher zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Geschäftsmodell zukünftig nicht noch mehr Nachahmer finden wird bzw. dass das Internet-Dienstleistungsgeschäft durch neuere Rechtssprechnung für den Kunden transparenter und sicherer wird!

Vorsicht! Die Kreativität dieser dubiosen Internetdienstleister kennt keine Grenzen - schon morgen könnte man selbst in eine andere Falle tappen ;-)